Technische Hilfsmittel ermöglichen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einer Hörbeeinträchtigung eine aktive Teilnahme am Geschehen in Familie, Schule und Gesellschaft. Zwar lösen sie nicht alle Probleme, die Kommunikationsfähigkeit wird mit den Geräten jedoch merklich verbessert.

Ein Hörgerät reduziert einen Hörverlust, es kann ihn nicht eliminieren.

Es gibt für die unterschiedlichen Formen und Auswirkungen der Hörbeeinträchtigung unterschiedliche Hörhilfen. Das HdO (Hinter dem Ohr) Gerät, das Cochlea Implantat(CI). Und das Knochenleitungsgerät.

HdO-Hörgerät (Hinter dem Ohr Empfänger)

CI-Implantat

Knochenleitungsgerät im Stirnband

Knochenleitungsgerät mit Knochenverankerung

Ein wichtiges Zubehör zu Hörgerät und CI ist die FM-Anlage.

Das FM System (FM = Frequenzmodulation) ist wichtig im Unterricht um zwischen Lehrperson und Schülerinnen und Schülern mit einer Hörbeeinträchtigung die Kommunikation zu verbessern.

Durch diese Technologie können Hörbeeinträchtigte

  • in lauten Situationen
  • in Umgebung mit Wiederhall
  • auf Entfernung (max.20 Meter)

Sprache besser hören und verstehen

Für Schüler mit einer einseitigen Hörbeeinträchtigung oder einer Teilleistungsstörung (z.B. mit einer auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung oder einer Aufmerksamkeitsstörung) gibt es einen HdO- Empfänger der die Signale des FM –Senders annimmt. (z. B. Roger Fokus).
Für die Versorgung mit Hörgeräten braucht es eine medizinische Abklärung mit einer fachärztlichen Diagnosestellung. Diese wird durch einen Facharzt HNO durchgeführt. Nach der Diagnose stellt der Arzt oder die Ärztin einen Antrag an die Invalidenversicherung (IV), welche eine zweckmässige Hörgeräteversorgung bis zum Alter von 18 Jahren finanziert.
Bei Teilleistungsstörungen ist die Finanzierung durch die IV nicht gesichert.  Die Fachperson Audiopädagogik unterrichtet im Rahmen der pädagogisch/therapeutischen Massnahmen betroffene Kinder in Hörtaktik und Hörtraining und führt Funktionskontrollen an den technischen Hilfsmitteln durch.

Sprache besser hören und verstehen

Für Schüler mit einer einseitigen Hörbeeinträchtigung oder einer Teilleistungsstörung (z.B. mit einer auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung oder einer Aufmerksamkeitsstörung) gibt es einen HdO- Empfänger der die Signale des FM –Senders annimmt. (z. B. Roger Fokus).
Für die Versorgung mit Hörgeräten braucht es eine medizinische Abklärung mit einer fachärztlichen Diagnosestellung. Diese wird durch einen Facharzt HNO durchgeführt. Nach der Diagnose stellt der Arzt oder die Ärztin einen Antrag an die Invalidenversicherung (IV), welche eine zweckmässige Hörgeräteversorgung bis zum Alter von 18 Jahren finanziert.
Bei Teilleistungsstörungen ist die Finanzierung durch die IV nicht gesichert.  Die Fachperson Audiopädagogik unterrichtet im Rahmen der pädagogisch/therapeutischen Massnahmen betroffene Kinder in Hörtaktik und Hörtraining und führt Funktionskontrollen an den technischen Hilfsmitteln durch.