Eine Hörbehinderung ist eine Kommunikationsbehinderung. Hörbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind mit Hörgeräten oder Cochlea Implantaten versorgt, welche die Hörsituation meist erheblich verbessern, die Hörbeeinträchtigung aber nicht voll kompensieren. Das Hören kann verzerrt sein, manche Frequenzen fehlen ganz. Nebengeräusche werden im gleichen Masse verstärkt wie Nutzschall. Betroffene sind auf zusätzliche Hilfen wie das Mundbild, unterstützende Kommunikation, den Kontext oder Gebärdensprache angewiesen, um gesprochene Sprache im Unterricht zu verstehen.
Um im Regelklassenunterricht optimale Grundlagen und Bedingungen sicherzustellen, müssen alle Möglichkeiten des verbesserten akustischen und visuellen Zugangs genutzt werden.

Beispiele:

  • Hohe Gesprächsdisziplin im Unterricht,
  • Sitzordnung, bei der sich alle Mitlernenden anschauen können,
  • gute Beleuchtung der Klassenräume (um bequem abzulesen),
  • Einsatz von Visualisierung, Gebärdensprache oder Schriftdolmetschen.

Ferner:

  • visuelle Hilfen im Unterricht (Beamer, schriftliche Unterlagen),
  • optimale technische Ausstattung (FM-Anlage),
  • gute Raumakustik (geringer Grundstörschallpegel und Begrenzen der Nachhallzeiten in den Klassenzimmern).

Die Massnahmen sind individuell auf jedes Kind abzustimmen. Fachpersonen der Audiopädagogik kennen die Formen und Möglichkeiten der Gestaltung barrierefreier Kommunikation und setzen sich für chancengerechte Teilhabe im Unterricht ein.